Antiterrorsystem - die ultimative Überlebensstrategie

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) für Angebote an ATS Seminare, Kurse, Ausbildungen an Kunden/Teilnehmer aus der EU und sonstiges Europa
 

Allgemeines

Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen EU Brillstein Security Academy BV Inc. (EUBSA), USA, und dem Teilnehmer. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

  • Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Buchung für die Teilnahme eines Studiengangs, einer Fortbildung oder eines Seminares, dass ihm/ihr deutlich und bewusst ist, dass es sich bei manchen Teilen dieser Ausbildungen (wo zutreffend) um ein potentiell gefährliches Training handelt, bei dem Verletzungen nicht völlig ausgeschlossen werden können;    dass der/die Teilnehmer/in in ausreichender körperlicher Verfassung ist, um ein Leistungstraining durchstehen zu können. Dieses Training ist körperlich anstrengend. Jeder Teilnehmer wird hiermit aufgefordert, sich ggf. *vor der Buchung* ärztlich untersuchen zu lassen hinsichtlich grösserer sportlicher Belastungen.

  • Jeder Teilnehmer trägt das alleinige und ausschliessliche gesundheitliche Risiko für die Teilnahme an allen Seminaren  und befreit  EUBSA B.V. (Brillstein Academy, als Veranstalter) ausdrücklich von allen in Frage kommenden Haftungsansprüchen im Falle einer Verletzung, Schwächenfall oder des Todes, auch gegenüber Dritten, mit Ausnahme von einer nachweislich seitens EUBSA zu verantwortenden Grobfahrlässigkeit verschuldeten Schäden. Ansprüche aus sonstigen Vertragsgegenständen, wie Erfüllung des Vertrages an sich, bleiben davon unberührt. Juristischer Vertragspartner ist in jedem Falle EUBSA.

  • Jeder Teilnehmer erklärt mit der Buchung, dass er/sie keinerlei extremistischen oder kriminellen Vereinigung angehört. Ferner erklärt er/sie, dass das polizeiliche Führungszeugnis des/der Teilnehmers/in keinerlei Einträge aufweist und kein entsprechendes Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren anhängig ist. EUBSA wird ausdrücklich bei einer Buchung durch den Teilnehmer autorisiert, Erkundigungen über den Antragsteller einzuholen. Hat der Teilnehmer, entgegen seiner Erklärung im Rahmen dieser Vereinbarung, doch Vorstrafen oder anhängige Verfahren oder ist doch Mitglied genannter Vereinigungen, so lehnen wir die Teilnahme vorsorglich schon vorab ab. Bereits geleistete Anzahlungen verfallen in solchen Fällen zu unseren Gunsten, wenn der Teilnehmer die Umstände bewusst falsch dargestellt hat, dh. zB. solche Umstände wie angesprochen verschwiegen hat. 

  • Veranstalter der Fort- und Ausbildungen sowie Seminare ist EUBSA, Inc. 113,- Barksdale Pro Center - Newark, DE 19711 USA.   Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ´wenn dies bei Vertragserfüllung dienlich erscheint und dem Teilnehmer keine zusätzlichen Unkosten entstehen, zur Vertragserfüllung Gehilfen, wie andere Sicherheitsfirmen oder Trainer einzusetzen.

  • Vertragspartner für Flugreisen, Bahnreisen oder zusätzlich gebuchte Tourismusprogramme sind die jeweiligen Transportunternehmen oder Anbieter. EUBSA ist in diesen Punkten ausdrücklich nur Vermittler, nicht aber Vertragspartner für die betreffenden Leistungen.

  • Der Vertrag über Teilnahme an den Seminaren unterliegt dem US-Amerikanischen Recht, soweit dies hier nicht anders genannt wurde. Dies betrifft insbesondere die Waffenausbildung sowie die Ausbildungsteile ausserhalb Deutschlands.

  • Staatsbürger aus Europa buchen u.U. über den zuständigen EUBSA Agenten in Europa, Vertragspartner für die Erfüllung des Vertrages über Durchführung der Seminare ist aber stets das Mutterhaus in Newark.   

  • Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, enthalten Seminar- oder Studiengebühren die in einem schriftlichen Angebot angegebenen Leistungen gemäss Broschüren, Studienplan oder auf einer Webseite, jeweils zum aktuell gültigen Stand zum Zeitpunkt der Buchung.

  • Erscheint ein Teilnehmer bei Präsenzveranstaltungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht pünktlich am bezeichneten Treffpunkt, so kann die Seminarleitung den Teilnehmer auf einen anderen Termin verschieben. Wird der neue Termin wieder nicht angetreten, so verfällt die evtl. geleistete Anzahlung zu Gunsten von EUBSA.  Der Teilnehmer ist selbst für die pünktliche Anreise, Flug-Bus-Bahntermine, gültiger Reisepass, Visa, Beachtung von Gesundheitsbestimmungen usw. verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr nur für die termingerechte Abholung am Treffpunkt, Transfer zum Camp und zurück sowie für das Seminar selbst. Verschuldet der Teilnehmer dem Seminarleiter Kosten durch Unpünktlichkeit so muss der Teilnehmer den Schaden ersetzen.

  • Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung fällig. Nach Erhalt der Anzahlung, also nach Eingang bei EUBSA, und nur dann, stellen wir dem Teilnehmer die Ausbildungsunterlagen (Lernunterlagen, Infodokumente, Buchungsbestätigung usw.) zu, soweit vereinbart. Der genaue Ort des Camps sowie der Treffpunkt und alle nähere Details werden ausschliesslich den tatsächlichen Teilnehmern mitgeteilt.

  • Die Zahlungen erfolgen im Voraus per Überweisung . Bankspesen gehen zu Lasten der Teilnehmer. Der Gesamtbetrag für ein Seminar muss bei EUBSA min. 4 Wochen vor Seminarbeginn verbucht worden sein. Erfolgt dies nicht fristgemäss, kann der Teilnehmer durch EUBSA auf ein späteres Seminar verlegt werden.

  • Bei Stornierung verfallen die bis dahin gezahlten anteiligen Gebühren, wenn die Widerrufsfrist von 3 Tagen nach Vertragsabschluss überschritten wurde. Kann ein Teilnehmer an einem Seminar unverschuldet und aus dringenden, nachzuweisenden Gründen nicht teilnehmen, so erhält er die Möglichkeit, das Seminar nachzuholen. 

  • Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter EUBSA werden zu den AGB, wie auch die von uns auf unserer Website dargestellten Inhalte zum Ausbildungsumfang oder ggf. schriftlichen Stellungnahmen von EUBSA. 

  • Zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen müssen stets in schriftlicher Form bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Sollte aus rechtlich zwingenden Gründen ein Teil dieser Vereinbarung ungültig werden, so wird der Rest der hier aufgeführten Bedingungen nicht davon berührt. Alle Teilnehmer bestätigen mit einer Anmeldung zur Teilnahme an der EUBSA-Ausbildung zum Personenschützer die Kenntnisnahme und volle Anerkennung dieser Bedingungen an. Als Gerichtsstand für Fragen der Vertragserfüllung für Rechtsprobleme bzgl. Vorgänge die innerhalb Deutschlands stattfinden, wird der Wohnort des Ausbildungsabsolventen festgelegt, sofern nicht rechtlich zwingende andere Vorschriften dies anders vorschreiben.

Geltung der Ausbildungsangebote

Die Weiterbildungen, Studiengänge, Kompaktkurse und Aufbaumodule von EUBSA verstehen sich als berufliche oder private Aus- Fort- bzw. Weiterbildung und sollen dem Studierenden im jeweiligen Ausbildungsbereich praxisnahes Wissen für die betreffenden Anwendungsbereiche vermitteln. Die Inhalte ergehen aus den Kursbeschreibungen.

Vertragsinhalt der Weiterbildungen

(a) Mit Abschluss des Studienvertrages verpflichtet sich EUBSA, dem Vertragspartner / Kursteilnehmer das Studienmaterial in Abständen zu liefern oder per Internet zur Verfügung zu stellen. Weiterhin verpflichtet sich EUBSA, die Seminarvoraussetzungen zu schaffen, den Lernerfolg zu überwachen und dem Kursteilnehmer diejenigen Anleitungen zu geben, die er erkennbar benötigt, um den Kurserfolg zu ermöglichen, so weit dies für EUBSA angemessen möglich ist.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten. Die Vergütung ist in teilweise in Teilleistungen zu entrichten; dies ergeht dann aus dem Ausbildungsvertrag. Die Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die im Anmeldeformular genannten Studiengebühren werden während der Laufzeit des Vertrages nicht erhöht.

Von den Vorschriften der Absätze (1) und (2) kann abgewichen werden, wenn die Änderung der Teilleistungen wegen der Änderung der Zeitabstände angemessen ist.

Der Vertragspartner von EUBSA bleibt, unabhängig von Leistungen Dritter, Gebührenschuldner von EUBSA. Ist der Vertragspartner mit der Bezahlung der Studiengebühren im Rückstand und muss gemahnt werden, werden Mahngebühren fällig. Weiterhin behält sich EUBSA vor, Verzugszinsen zu berechnen. EUBSA kann diejenigen Kursteilnehmer mit einem Versandstopp für Studienmaterial belegen, die mit mehr als 500 EURO.- oder Gegenwert in Verzug stehen. Sind Studiengebühren und/oder Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig und vollständig gezahlt, wird der Kursteilnehmer nicht zur Abschlussprüfung zugelassen und erhält weder Diplom noch Zeugnis. Die Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers werden davon aber in keinem Falle berührt und müssen von diesem voll geleistet werden. Ist der Teilnehmer mit mehr als 2 monatlichen Raten oder insgesamt mit mehr als 500.- EURO im Rückstand und gleicht den Fehlbetrag nicht innerhalb von 8 Tagen ab Versand der zweiten Mahnung komplett aus, so ist EUBSA berechtigt, den gesamten laut Vertrag offenen Gebührenbetrag in einer Summe vom Teilnehmer einzufordern. Zur Durchsetzung der Forderung kann EUBSA dann auch Vollstreckungsmassnahmen im Heimatland des Teilnehmers durchführen lassen und ist ferner berechtigt, die offene Forderung gegen den Teilnehmer an Dritte abzutreten, welche dann Gläubiger an Stelle von EUBSA werden. Diese Regelung wird ganz ausdrücklich Vertragsbestandteil.

Ist der Kursteilnehmer nicht selbst der Vertragspartner, kann er unter Fortzahlung der Studiengebühren sein Studium fortsetzen, es ist dann ein neuer Vertrag zu schließen. EUBSA muss diesen Vertrag nur dann abschließen, wenn alle fälligen Raten gezahlt sind. Für diesen Fall tritt EUBSA alle Rechte gegen den Vertragspartner an den Kursteilnehmer ab. Für Minderjährige Teilnehmer unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag unterschreiben.

Der Vertragspartner/Kursteilnehmer ist verpflichtet, einen Nichteingang des fälligen oder angekündigten Studienmaterials EUBSA zeitnah per Email anzuzeigen. Nach dieser Anzeige wird das betreffende Studienmaterial nochmals unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Wenn nach Aufnahme der Ausbildung nicht vorhersehbare Gründe (z.B. lang andauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit des Studierenden) eintreten, kann der Vertragspartner eine zeitliche Stundung für die nächstfälligen Gebühren beantragen. Dem Antrag wird vom EUBSA entsprochen, wenn die bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Zahlungen ordnungsgemäß erfolgt sind und akzeptable Gründe vorliegen. Bei zeitlicher Stundung der Zahlung kann die Weiterbildung fortgesetzt werden, sobald die Bezahlung offener Beträge erfolgt ist. Die Stundung wird gültig, wenn EUBSA die Zustimmung erklärt.

Im Rahmen der Weiterbildungen entstehen den Kursteilnehmern durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine zusätzlichen Kosten, die über die üblichen Grundtarife, mit denen der Teilnehmer rechnen muss (Provider, Telekom etc.), hinausgehen.

Mindestlaufzeit des Vertrages: Die Mindestlaufzeit für Verträge von EUBSA-Weiterbildungen variiert je nach Ausbildung und ergeht aus dem Anmeldevertrag.

(b) Vertragsinhalt der Kompaktkurse, Komplettseminare und einzeln gebuchte Aufbaumodule

Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages verpflichtet sich EUBSA, dem Vertragspartner/Kursteilnehmer zum vereinbarten Kursbeginn die vereinbarten Kursinhalte sachgerecht zu vermitteln. Weiterhin verpflichtet sich EUBSA, im vereinbarten Betreuungszeitraum den Lernerfolg zu überwachen, dem Kursteilnehmer diejenigen Anleitungen zu geben, die er erkennbar benötigt und bei Kompaktkursen und Aufbaumodulen mit Seminaranteilen die Seminarvoraussetzungen zu schaffen.

Komplettkurse, Kompaktkurse und einzeln gebuchte Aufbaumodule sind solche Angebote, die in sich geschlossen sind und in einer fest abgesprochen Maximalzeit durch EUBSA geleistet werden. Beispiel solcher Angebote sind Seminare und Kurse Camp-Aufenthalte ausserhalb mit fest definierter Dauer.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten. Die Vergütung ist fällig laut Anmeldevertrag bzw. jeweils grundsätzlich vor Beginn weiterer Lernabschnitte, sofern zutreffend. Teilleistungen fälliger Zahlungen braucht  EUBSA nicht zu akzeptieren. Der Kurs kann nur komplett gebucht werden und kann nicht nach Ablauf der Widerrufsfrist gekündigt werden. Wird erkrankt der Teilnehmer kurzfristig vor dem Seminar, kann kostenfrei die Teilnahme auf ein späteres Datum verschoben werden.

Der Vertragspartner bleibt, unabhängig von Leistungen Dritter, Gebührenschuldner des EUBSA. Ist der Vertragspartner mit der Bezahlung der Studiengebühren im Rückstand und muss gemahnt werden, werden Mahngebühren fällig. Weiterhin behält sich EUBSA vor, Verzugszinsen zu berechnen. Sind Studiengebühren und/oder Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig und vollständig gezahlt, wird der Kursteilnehmer nicht zur Abschlussprüfung zugelassen und erhält weder Diplom noch Zeugnis. Ist der Kursteilnehmer nicht der Vertragspartner, kann er unter Fortzahlung der Studiengebühren seinen Kurs fortsetzen; es ist dann ein neuer Vertrag zu schließen. EUBSA muss diesen Vertrag nur dann abschließen, wenn alle fälligen Raten gezahlt sind. Für diesen Fall tritt EUBSA alle Rechte gegen den Vertragspartner an den Kursteilnehmer ab.

Ansonsten gelten die Bedingungen wie unter 2(a).

Widerruf / Kündigung des Vertrages

Spätestens innerhalb 3  Tage nach Einsendung des unterzeichneten Anmeldevertrags kann der Teilnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen, in Textform per eingeschriebenem Brief widerrufen. Vorzeitig gezahlte Studien- oder Seminargebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, wie etwa Zusendung von Lernmaterial oder Online-Tutoring, in welchem Falle dann die geleisteten Gebühren lediglich anteilig erstattet werden. Übersandte Lernmaterialien werden ausdrücklich von EUBSA nicht zurückgenommen und müssen bezahlt werden.

Verträge über Kompaktkurse und Aufbaumodule sind fest abgeschlossen. Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist ohne Einverständnis von EUBSA nicht vor Ablauf der gesamten Ausbildung möglich, wenn der Ausbildungsvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist..

Im Falle einer berechtigten und von EUBSA akzeptierten Kündigung hat der Vertragspartner nur den Anteil der Studiengebühren zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters entspricht.

Für einige Kurse und/oder Seminare ist das Vorlegen eines polizeilichen Führungszeugnisses notwendig; dies ergeht dann aus dem Vertrag. Der Teilnehmer erklärt dann vor Beginn oder im Vertrag, dass keine Einträge in dem Führungszeugnis vorhanden sind bzw. falls doch, welche. Das Führungszeugnis kann teilweise, wie im Falle des Lehrgangs zum Security Manager, innerhalb einer Frist auch nachgereicht werden. Stellt sich heraus, dass die Angaben des Teilnehmers in Bezug auf vorhandene Einträge wissentlich falsch waren, und Einträge über die zuvor angegebenen Einträge doch bestehen, so kann EUBSA den Vertrag fristlos kündigen und die weitere Ausbildung verweigern. Bereits bezahlte Beträge werden dann erstattet, unter Abzug der angemessenen Teilbeträge für evtl. bereits erbrachte Leistungen.

Das im Ausbildungsvertrag ggf. enthaltene Geheimhaltungsgebot mit Strafklausel bei Nichtbeachtung bleibt grundsätzlich immer bestehen, auch wenn vorzeitiger Kündigung des Vertrags.

Ausfall und Absage von Studienterminen

EUBSA behält sich vor, einen geplanten Studiengang oder studienbegleitende Seminartermine aus wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden oder aussergewöhnlichen Gründen (höehere Gewalt usw.) kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Hier kommen insbesondere auch nicht erreichte Mindestteilnehmerzahlen in Frage. Bereits gezahlte Studiengebühren werden dann angerechnet auf spätere Seminartermine; dem Teilnehmer steht in jedem Falle die Teilnahme an der vorgesehenen Seminaren zu. Kann innerhalb einer Frist von 6 Monaten kein adäquates Seminar oder eine Ausbildung gleicher Güte angeboten werden, erfolgt die Rückerstattung des Teilbetrags, welcher nicht angeboten wurde oder, bei Totalausfall, die gesamte betreffende bezahlte Gebühr.

Kompaktkurse und Aufbaumodule in reiner Seminarform:

Die Anmeldung für solche Kurse muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn bei EUBSA eingegangen sein und ist mit der schriftlichen Anmeldebestätigung von EUBSA verbindlich.

Die Platzreservierung erfolgt nach Posteingangsdatum.

Widerruf: Der Vertragspartner kann die Anmeldung spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsabschluss gegenüber EUBSA in Textform per eingeschriebenem Brief ohne Angaben von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Die Teilnahmegebühr muss mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn vollständig beglichen sein, andernfalls kann EUBSA den Kursplatz an eine andere Person vergeben oder den teilnehmer auf ein späteres Datum verschieben.

Die Anmeldebestätigung von EUBSA erfolgt schriftlich. ein Vertrag kommt nur durch die Anmeldebestätigung zustande.

Änderungen der Kursprogramme und der Kursleiter behält sich EUBSA vor, wenn dies aus dringenden Gründen ratsam und nötig erscheint.

EUBSA hat das Recht, die Kurse aus gegebenen, wichtigen Anlässen zu stornieren bzw. terminlich zu verlegen. Für nichterbrachte Leistungen werden die Gebühren, ggf. anteilig sofern dies Teile von Gesamtausbildungen betrifft, zurückerstattet.

Rücktrittsgebühren:

  • (a) Bei Rücktritt des Vertragspartners bis 6 Wochen vor Kursbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Kursgebühr an

  • (b) Bei späterem Rücktritt bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung muss die volle Kursgebühr bezahlt werden

  • (c) Ein Rücktritt/Storno muss den AGB entsprechend und insofern durch EUBSA akzeptiert werden

Wenn der Lehrgang aus Krankheitsgründen nicht besucht werden kann, hat der Teilnehmer nach Einreichung eines offiziellen und glaubhaften Attests die Möglichkeit, den Lehrgang zu einem nachfolgenden Termin nachzuholen.

Es gelten die Kursgebühren laut der aktuellen EUBSA-Preisangaben lt. Vertrag(Angebotsbrochüre

Änderung der Angaben zur Person Jeder Vertragspartner und jeder Kursteilnehmer hat eine Änderung seiner Privat- oder Versandanschrift, Telefonnummer sowie eine Änderung in Bezug auf Status (Student, Schüler, Auszubildender, Arbeitsloser) oder Bankverbindung EUBSA unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ferner sind möglicherweise disqualifizierende Umstände, wie eröffnete Ermittlungsstrafverfahren oder Verurteilungen, vorab EUBSA mitzuteilen, wenn diese nach Einsendung der Anmeldung, aber VOR Kursbeginn bzw. während einer Kompaktausbildung einsetzen bzw. ausgesprochen werden. Unterlässt dies der Teilnehmer, so kann EUBSA ihn von der weiteren Ausbildung ausschliessen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann anteilig nur für die nichterhaltenen Ausbildungsteile erstattet. Wegen der Natur der Kursinhalte ist EUBSA gehalten die Teilnehmer zu überprüfen, damit nicht unerwünschte Personengruppen Zugang zu den Ausbildungen erhalten.

Vertragsbestandteile

Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind folgende Unterlagen Bestandteil des Vertrages:

·        Die unterschriebene Anmeldung  einschließlich der dort genannten Gebühren und Angaben.

·        Die jeweils gültige Studien- und Prüfungsordnung, wenn für den jeweiligen Kurs eine solche existiert, diese wird mit dem Angebot ggf. vorab bekannt gemacht

Unfallversicherung

Teilnehmer sind aufgerufen, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung besteht, eine ausreichende separate private Unfallversicherung abzuschliessen. Für Aufenthalte in Camps ausserhalb des Wohngebiets des Teilnehmers ist eine entsprechende Reisekrankenversicherung ratsam. Verantwortlich dafür ist der Teilnehmer.

Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich zwingend unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Muss ein Vertragsbestandteil zwingend aus rechtlichen Vorschriften heraus geändert werden, so ist die Änderung so zu verfassen, wie sie der ursprünglichen am nächsten kommt.

Gerichtsstand, Rechtsansprüche, Ausrichter, Gültigkeit  Alle Anmeldeverträge kommen grundsätzlich nach dem Recht des Sitzes des Unternehmens EUBSA BV zustande. EUBSA ist berechtigt, offene Forderungen gegen säumige Teilnehmer in jeder Phase eines Mahn- oder Vollstreckungsverfahrens an Dritte abzutreten, welcher dann als Gläubiger an die Stelle von EUBSA tritt.

Ausrichter der EUBSA-Ausbildungen ist EUBSA  BV Inc.  113 Barksdale Prof. Center, Newark, De, USA. EUBSA ist berechtigt, sofern dies den Ausbildungsinhalt nicht verringert oder verschlechtert, Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung der Ausbildungen zu beauftragen. Diese Geschäftsbedingungen treten ab 01.01.2006 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Geschäftsbedingungen von EUBSA.


Registrierter Sitz des Unternehmens:
EU Brillstein Security Academy BV Inc. (EUBSA)
113 Barksdale Prof. Center
NEWARK, De, USA  19711
contact@eubsa.com

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