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Allgemeines
Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige
Leistungen zwischen EU Brillstein Security Academy BV Inc. (EUBSA), USA, und
dem Teilnehmer. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
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Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Buchung für
die Teilnahme eines Studiengangs, einer Fortbildung oder eines Seminares, dass ihm/ihr deutlich und bewusst
ist, dass es sich bei manchen Teilen dieser Ausbildungen (wo
zutreffend) um ein potentiell gefährliches
Training handelt, bei dem Verletzungen nicht völlig ausgeschlossen
werden können; dass der/die Teilnehmer/in in
ausreichender körperlicher Verfassung ist, um ein Leistungstraining
durchstehen zu können. Dieses Training ist körperlich anstrengend.
Jeder Teilnehmer wird hiermit aufgefordert, sich ggf. *vor der
Buchung* ärztlich untersuchen zu lassen hinsichtlich grösserer
sportlicher Belastungen.
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Jeder Teilnehmer trägt das alleinige und
ausschliessliche gesundheitliche Risiko für die Teilnahme an allen Seminaren
und befreit EUBSA B.V. (Brillstein Academy, als Veranstalter)
ausdrücklich von allen in Frage kommenden Haftungsansprüchen im
Falle einer Verletzung, Schwächenfall oder des Todes, auch gegenüber Dritten, mit
Ausnahme von einer nachweislich seitens EUBSA zu verantwortenden Grobfahrlässigkeit
verschuldeten Schäden.
Ansprüche aus sonstigen Vertragsgegenständen, wie Erfüllung des
Vertrages an sich, bleiben davon unberührt. Juristischer
Vertragspartner ist in jedem Falle EUBSA.
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Jeder Teilnehmer erklärt mit der
Buchung, dass er/sie keinerlei extremistischen oder kriminellen
Vereinigung angehört. Ferner erklärt er/sie, dass das polizeiliche
Führungszeugnis des/der Teilnehmers/in keinerlei Einträge aufweist und kein entsprechendes Ermittlungs- oder
Gerichtsverfahren anhängig ist. EUBSA wird ausdrücklich bei einer
Buchung durch den Teilnehmer autorisiert, Erkundigungen über den
Antragsteller einzuholen. Hat der Teilnehmer, entgegen seiner
Erklärung im Rahmen dieser Vereinbarung,
doch Vorstrafen oder anhängige Verfahren oder ist doch Mitglied
genannter Vereinigungen, so lehnen wir die Teilnahme vorsorglich
schon vorab ab.
Bereits geleistete Anzahlungen verfallen in solchen Fällen zu
unseren Gunsten, wenn der Teilnehmer die Umstände bewusst falsch
dargestellt hat, dh. zB. solche Umstände wie angesprochen verschwiegen
hat.
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Veranstalter der Fort- und
Ausbildungen sowie Seminare ist EUBSA, Inc. 113,- Barksdale Pro Center - Newark, DE 19711 USA. Der Veranstalter behält sich das Recht vor,
´wenn dies bei Vertragserfüllung dienlich erscheint und dem Teilnehmer keine zusätzlichen Unkosten entstehen, zur Vertragserfüllung Gehilfen, wie andere Sicherheitsfirmen oder Trainer einzusetzen.
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Vertragspartner für
Flugreisen, Bahnreisen oder zusätzlich gebuchte Tourismusprogramme
sind die jeweiligen Transportunternehmen oder Anbieter. EUBSA ist in
diesen Punkten ausdrücklich nur Vermittler, nicht aber Vertragspartner
für die betreffenden Leistungen.
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Der Vertrag über Teilnahme an den Seminaren unterliegt dem US-Amerikanischen Recht,
soweit dies hier nicht anders genannt wurde. Dies betrifft insbesondere die
Waffenausbildung sowie die Ausbildungsteile ausserhalb Deutschlands.
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Staatsbürger aus Europa buchen u.U. über
den zuständigen EUBSA Agenten in Europa, Vertragspartner für die Erfüllung
des Vertrages über Durchführung der Seminare ist aber stets das
Mutterhaus in Newark.
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Soweit nicht anders ausdrücklich
vereinbart, enthalten Seminar- oder Studiengebühren
die in einem schriftlichen Angebot angegebenen
Leistungen gemäss Broschüren, Studienplan oder auf
einer Webseite, jeweils zum aktuell gültigen Stand
zum Zeitpunkt der Buchung.
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Erscheint ein Teilnehmer
bei Präsenzveranstaltungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht pünktlich
am bezeichneten Treffpunkt, so
kann die Seminarleitung den Teilnehmer auf einen
anderen Termin verschieben. Wird der neue Termin
wieder nicht angetreten, so verfällt die evtl.
geleistete Anzahlung zu Gunsten von EUBSA. Der Teilnehmer ist selbst für die pünktliche Anreise, Flug-Bus-Bahntermine, gültiger Reisepass, Visa,
Beachtung von Gesundheitsbestimmungen usw. verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr nur für die termingerechte Abholung am Treffpunkt, Transfer zum Camp und zurück sowie für das Seminar selbst.
Verschuldet der Teilnehmer dem Seminarleiter
Kosten durch Unpünktlichkeit so muss der
Teilnehmer den Schaden ersetzen.
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Mit der Anmeldung wird eine
Anzahlung fällig. Nach Erhalt der Anzahlung, also
nach Eingang bei EUBSA, und nur dann, stellen wir
dem Teilnehmer die Ausbildungsunterlagen
(Lernunterlagen, Infodokumente, Buchungsbestätigung
usw.) zu, soweit vereinbart. Der genaue Ort des Camps sowie der Treffpunkt und alle nähere Details werden ausschliesslich
den tatsächlichen Teilnehmern mitgeteilt.
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Die Zahlungen
erfolgen im Voraus per Überweisung . Bankspesen gehen zu Lasten der
Teilnehmer. Der Gesamtbetrag für ein Seminar
muss bei EUBSA min. 4 Wochen vor Seminarbeginn
verbucht worden sein. Erfolgt dies nicht fristgemäss,
kann der Teilnehmer durch EUBSA auf ein späteres
Seminar verlegt werden. -
Bei Stornierung
verfallen die bis dahin gezahlten anteiligen Gebühren, wenn die
Widerrufsfrist von 3 Tagen nach Vertragsabschluss überschritten wurde.
Kann ein Teilnehmer an einem Seminar unverschuldet und aus dringenden,
nachzuweisenden Gründen nicht teilnehmen, so erhält er die
Möglichkeit, das Seminar nachzuholen.
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Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter
EUBSA werden zu den AGB, wie auch die von uns auf unserer Website dargestellten Inhalte zum Ausbildungsumfang oder ggf. schriftlichen Stellungnahmen von EUBSA.
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Zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen müssen stets in schriftlicher Form bestätigt werden, um Gültigkeit zu
erlangen. Sollte aus rechtlich zwingenden Gründen ein Teil dieser Vereinbarung ungültig werden, so wird der Rest der hier aufgeführten Bedingungen nicht davon berührt. Alle Teilnehmer bestätigen mit einer Anmeldung zur Teilnahme an der EUBSA-Ausbildung zum Personenschützer die Kenntnisnahme und volle Anerkennung dieser Bedingungen an.
Als Gerichtsstand für Fragen der
Vertragserfüllung für Rechtsprobleme bzgl.
Vorgänge die innerhalb Deutschlands stattfinden,
wird der Wohnort des Ausbildungsabsolventen
festgelegt, sofern nicht rechtlich zwingende
andere Vorschriften dies anders vorschreiben.
Geltung der Ausbildungsangebote
Die
Weiterbildungen, Studiengänge, Kompaktkurse und
Aufbaumodule von EUBSA
verstehen sich als berufliche oder private Aus- Fort- bzw.
Weiterbildung und sollen dem Studierenden im jeweiligen
Ausbildungsbereich praxisnahes Wissen für die
betreffenden Anwendungsbereiche vermitteln. Die Inhalte
ergehen aus den Kursbeschreibungen.
Vertragsinhalt der Weiterbildungen
(a) Mit Abschluss des Studienvertrages verpflichtet sich EUBSA, dem
Vertragspartner / Kursteilnehmer das Studienmaterial in Abständen zu liefern
oder per Internet zur Verfügung zu stellen. Weiterhin verpflichtet sich
EUBSA, die Seminarvoraussetzungen zu schaffen, den Lernerfolg zu überwachen
und dem Kursteilnehmer diejenigen Anleitungen zu geben, die er erkennbar
benötigt, um den Kurserfolg zu ermöglichen, so weit dies für EUBSA
angemessen möglich ist.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten.
Die Vergütung ist in teilweise in Teilleistungen zu entrichten; dies ergeht
dann aus dem Ausbildungsvertrag. Die Bankgebühren gehen zu Lasten des
Teilnehmers. Die im Anmeldeformular genannten Studiengebühren werden während
der Laufzeit des Vertrages nicht erhöht.
Von den Vorschriften der Absätze (1) und (2) kann abgewichen werden, wenn
die Änderung der Teilleistungen wegen der Änderung der Zeitabstände
angemessen ist.
Der Vertragspartner von EUBSA bleibt, unabhängig von Leistungen Dritter,
Gebührenschuldner von EUBSA. Ist der Vertragspartner mit der Bezahlung der
Studiengebühren im Rückstand und muss gemahnt werden, werden Mahngebühren
fällig. Weiterhin behält sich EUBSA vor, Verzugszinsen zu berechnen. EUBSA
kann diejenigen Kursteilnehmer mit einem Versandstopp für Studienmaterial
belegen, die mit mehr als 500 EURO.- oder Gegenwert in Verzug stehen. Sind
Studiengebühren und/oder Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig und vollständig
gezahlt, wird der Kursteilnehmer nicht zur Abschlussprüfung zugelassen und
erhält weder Diplom noch Zeugnis. Die Zahlungsverpflichtungen des
Teilnehmers werden davon aber in keinem Falle berührt und müssen von diesem
voll geleistet werden. Ist der Teilnehmer mit mehr als 2 monatlichen Raten
oder insgesamt mit mehr als 500.- EURO im Rückstand und gleicht den
Fehlbetrag nicht innerhalb von 8 Tagen ab Versand der zweiten Mahnung
komplett aus, so ist EUBSA berechtigt, den gesamten laut Vertrag offenen
Gebührenbetrag in einer Summe vom Teilnehmer einzufordern. Zur Durchsetzung
der Forderung kann EUBSA dann auch Vollstreckungsmassnahmen im Heimatland
des Teilnehmers durchführen lassen und ist ferner berechtigt, die offene
Forderung gegen den Teilnehmer an Dritte abzutreten, welche dann Gläubiger
an Stelle von EUBSA werden. Diese Regelung wird ganz ausdrücklich
Vertragsbestandteil.
Ist der Kursteilnehmer nicht selbst der Vertragspartner, kann er unter
Fortzahlung der Studiengebühren sein Studium fortsetzen, es ist dann ein
neuer Vertrag zu schließen. EUBSA muss diesen Vertrag nur dann abschließen,
wenn alle fälligen Raten gezahlt sind. Für diesen Fall tritt EUBSA alle
Rechte gegen den Vertragspartner an den Kursteilnehmer ab. Für Minderjährige
Teilnehmer unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag
unterschreiben.
Der Vertragspartner/Kursteilnehmer ist verpflichtet, einen Nichteingang des
fälligen oder angekündigten Studienmaterials EUBSA zeitnah per Email
anzuzeigen. Nach dieser Anzeige wird das betreffende Studienmaterial
nochmals unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Wenn nach Aufnahme der Ausbildung nicht vorhersehbare Gründe (z.B. lang
andauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit des Studierenden) eintreten, kann der
Vertragspartner eine zeitliche Stundung für die nächstfälligen Gebühren
beantragen. Dem Antrag wird vom EUBSA entsprochen, wenn die bis zu diesem
Zeitpunkt fällig gewordenen Zahlungen ordnungsgemäß erfolgt sind und
akzeptable Gründe vorliegen. Bei zeitlicher Stundung der Zahlung kann die
Weiterbildung fortgesetzt werden, sobald die Bezahlung offener Beträge
erfolgt ist. Die Stundung wird gültig, wenn EUBSA die Zustimmung erklärt.
Im Rahmen der Weiterbildungen entstehen den Kursteilnehmern durch die
Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine zusätzlichen Kosten, die über
die üblichen Grundtarife, mit denen der Teilnehmer rechnen muss (Provider,
Telekom etc.), hinausgehen.
Mindestlaufzeit des Vertrages: Die Mindestlaufzeit für Verträge von
EUBSA-Weiterbildungen variiert je nach Ausbildung und ergeht aus dem
Anmeldevertrag.
(b)
Vertragsinhalt der Kompaktkurse, Komplettseminare und einzeln gebuchte Aufbaumodule
Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages verpflichtet sich EUBSA, dem
Vertragspartner/Kursteilnehmer zum vereinbarten Kursbeginn die vereinbarten
Kursinhalte sachgerecht zu vermitteln. Weiterhin verpflichtet sich EUBSA, im
vereinbarten Betreuungszeitraum den Lernerfolg zu überwachen, dem
Kursteilnehmer diejenigen Anleitungen zu geben, die er erkennbar benötigt
und bei Kompaktkursen und Aufbaumodulen mit Seminaranteilen die
Seminarvoraussetzungen zu schaffen.
Komplettkurse, Kompaktkurse und einzeln gebuchte
Aufbaumodule sind solche Angebote, die in sich geschlossen sind und in einer
fest abgesprochen Maximalzeit durch EUBSA geleistet werden. Beispiel solcher
Angebote sind Seminare und Kurse Camp-Aufenthalte ausserhalb mit fest
definierter Dauer.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten.
Die Vergütung ist fällig laut Anmeldevertrag bzw. jeweils grundsätzlich vor
Beginn weiterer Lernabschnitte, sofern zutreffend. Teilleistungen fälliger Zahlungen braucht
EUBSA nicht zu akzeptieren. Der Kurs kann nur komplett gebucht werden
und kann nicht nach Ablauf der Widerrufsfrist gekündigt werden. Wird
erkrankt der Teilnehmer kurzfristig vor dem Seminar, kann kostenfrei die
Teilnahme auf ein späteres Datum verschoben werden.
Der Vertragspartner bleibt, unabhängig von Leistungen Dritter,
Gebührenschuldner des EUBSA. Ist der Vertragspartner mit der Bezahlung der
Studiengebühren im Rückstand und muss gemahnt werden, werden Mahngebühren
fällig. Weiterhin behält sich EUBSA vor, Verzugszinsen zu berechnen. Sind
Studiengebühren und/oder Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig und vollständig
gezahlt, wird der Kursteilnehmer nicht zur Abschlussprüfung zugelassen und
erhält weder Diplom noch Zeugnis. Ist der Kursteilnehmer nicht der
Vertragspartner, kann er unter Fortzahlung der Studiengebühren seinen Kurs
fortsetzen; es ist dann ein neuer Vertrag zu schließen. EUBSA muss diesen
Vertrag nur dann abschließen, wenn alle fälligen Raten gezahlt sind. Für
diesen Fall tritt EUBSA alle Rechte gegen den Vertragspartner an den
Kursteilnehmer ab.
Ansonsten gelten die Bedingungen wie unter 2(a).
Widerruf / Kündigung des Vertrages
Spätestens innerhalb 3 Tage nach Einsendung des unterzeichneten
Anmeldevertrags kann der Teilnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen, in
Textform per eingeschriebenem Brief widerrufen. Vorzeitig gezahlte
Studien- oder Seminargebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet, sofern keine
Leistungen in Anspruch genommen wurden, wie etwa Zusendung von Lernmaterial
oder Online-Tutoring, in welchem Falle dann die geleisteten Gebühren
lediglich anteilig erstattet werden. Übersandte Lernmaterialien werden
ausdrücklich von EUBSA nicht zurückgenommen und müssen bezahlt werden.
Verträge über Kompaktkurse und Aufbaumodule sind fest abgeschlossen. Eine
Kündigung durch den Teilnehmer ist ohne Einverständnis von EUBSA nicht vor
Ablauf der gesamten Ausbildung möglich, wenn der Ausbildungsvertrag
rechtswirksam zustande gekommen ist..
Im Falle einer berechtigten und von EUBSA akzeptierten Kündigung hat der
Vertragspartner nur den Anteil der Studiengebühren zu entrichten, der dem
Wert der Leistungen des Veranstalters entspricht.
Für einige Kurse und/oder Seminare ist das Vorlegen eines polizeilichen
Führungszeugnisses notwendig; dies ergeht dann aus dem Vertrag. Der
Teilnehmer erklärt dann vor Beginn oder im Vertrag, dass keine Einträge in
dem Führungszeugnis vorhanden sind bzw. falls doch, welche. Das
Führungszeugnis kann teilweise, wie im Falle des Lehrgangs zum Security
Manager, innerhalb einer Frist auch nachgereicht werden. Stellt sich heraus,
dass die Angaben des Teilnehmers in Bezug auf vorhandene Einträge
wissentlich falsch waren, und Einträge über die zuvor angegebenen Einträge
doch bestehen, so kann EUBSA den Vertrag fristlos kündigen und die weitere
Ausbildung verweigern. Bereits bezahlte Beträge werden dann erstattet, unter
Abzug der angemessenen Teilbeträge für evtl. bereits erbrachte Leistungen.
Das im Ausbildungsvertrag ggf. enthaltene Geheimhaltungsgebot mit
Strafklausel bei Nichtbeachtung bleibt grundsätzlich immer bestehen, auch
wenn vorzeitiger Kündigung des Vertrags.
Ausfall
und Absage von Studienterminen
EUBSA behält sich vor, einen geplanten
Studiengang oder studienbegleitende Seminartermine aus wichtigen, von ihm
nicht zu vertretenden oder aussergewöhnlichen Gründen (höehere Gewalt usw.) kurzfristig zu
verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Hier kommen
insbesondere auch nicht erreichte Mindestteilnehmerzahlen in Frage. Bereits
gezahlte Studiengebühren werden dann angerechnet auf spätere Seminartermine;
dem Teilnehmer steht in jedem Falle die Teilnahme an der vorgesehenen
Seminaren zu. Kann innerhalb einer Frist von 6 Monaten kein adäquates
Seminar oder eine Ausbildung gleicher Güte angeboten werden, erfolgt die
Rückerstattung des Teilbetrags, welcher nicht angeboten wurde oder, bei
Totalausfall, die gesamte betreffende bezahlte Gebühr.
Kompaktkurse und Aufbaumodule in reiner Seminarform:
Die Anmeldung für solche Kurse muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn bei
EUBSA eingegangen sein und ist mit der schriftlichen Anmeldebestätigung von
EUBSA verbindlich.
Die Platzreservierung erfolgt nach Posteingangsdatum.
Widerruf: Der Vertragspartner kann die Anmeldung spätestens innerhalb von
3
Tagen nach Vertragsabschluss gegenüber EUBSA in Textform per
eingeschriebenem Brief ohne Angaben von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der
Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Die Teilnahmegebühr muss mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn vollständig
beglichen sein, andernfalls kann EUBSA den Kursplatz an eine andere Person
vergeben oder den teilnehmer auf ein späteres Datum verschieben.
Die Anmeldebestätigung von EUBSA erfolgt schriftlich.
ein Vertrag kommt nur durch die Anmeldebestätigung zustande.
Änderungen der Kursprogramme und der Kursleiter behält sich EUBSA vor, wenn
dies aus dringenden Gründen ratsam und nötig erscheint.
EUBSA hat das Recht, die Kurse aus gegebenen, wichtigen Anlässen zu
stornieren bzw. terminlich zu verlegen. Für nichterbrachte Leistungen werden
die Gebühren, ggf. anteilig sofern dies Teile von Gesamtausbildungen
betrifft, zurückerstattet.
Rücktrittsgebühren:
-
(a) Bei Rücktritt des Vertragspartners bis 6
Wochen vor Kursbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Kursgebühr
an
-
(b) Bei späterem Rücktritt bzw. bei
Nichterscheinen zur Veranstaltung muss die volle Kursgebühr bezahlt werden
-
(c) Ein Rücktritt/Storno muss den AGB
entsprechend und insofern durch EUBSA akzeptiert werden
Wenn der Lehrgang aus Krankheitsgründen nicht besucht werden kann, hat der
Teilnehmer nach Einreichung eines offiziellen und glaubhaften Attests die
Möglichkeit, den Lehrgang zu einem nachfolgenden Termin nachzuholen.
Es gelten die Kursgebühren laut der aktuellen EUBSA-Preisangaben
lt. Vertrag(Angebotsbrochüre
Änderung der Angaben zur Person Jeder Vertragspartner und jeder
Kursteilnehmer hat eine Änderung seiner Privat- oder Versandanschrift,
Telefonnummer sowie eine Änderung in Bezug auf Status (Student, Schüler,
Auszubildender, Arbeitsloser) oder Bankverbindung EUBSA unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. Ferner sind möglicherweise disqualifizierende
Umstände, wie eröffnete Ermittlungsstrafverfahren oder Verurteilungen,
vorab EUBSA mitzuteilen, wenn diese nach Einsendung der Anmeldung, aber
VOR Kursbeginn bzw. während einer Kompaktausbildung einsetzen bzw.
ausgesprochen werden. Unterlässt dies der Teilnehmer, so kann EUBSA ihn von
der weiteren Ausbildung ausschliessen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann
anteilig nur für die nichterhaltenen Ausbildungsteile erstattet. Wegen der
Natur der Kursinhalte ist EUBSA gehalten die Teilnehmer zu überprüfen, damit
nicht unerwünschte Personengruppen Zugang zu den Ausbildungen erhalten.
Vertragsbestandteile
Neben den
allgemeinen Geschäftsbedingungen sind folgende Unterlagen Bestandteil des
Vertrages:
·
Die unterschriebene Anmeldung einschließlich der dort
genannten Gebühren und Angaben.
·
Die jeweils gültige Studien- und
Prüfungsordnung, wenn für den jeweiligen Kurs eine solche existiert, diese
wird mit dem Angebot ggf. vorab bekannt gemacht
Unfallversicherung
Teilnehmer sind aufgerufen, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung
besteht, eine ausreichende separate private Unfallversicherung
abzuschliessen. Für Aufenthalte in Camps ausserhalb des Wohngebiets des
Teilnehmers ist eine entsprechende Reisekrankenversicherung ratsam.
Verantwortlich dafür ist der Teilnehmer.
Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen rechtlich zwingend unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Muss ein Vertragsbestandteil
zwingend aus rechtlichen Vorschriften heraus geändert werden, so ist die
Änderung so zu verfassen, wie sie der ursprünglichen am nächsten kommt.
Gerichtsstand, Rechtsansprüche, Ausrichter, Gültigkeit
Alle Anmeldeverträge kommen grundsätzlich nach dem Recht
des Sitzes des Unternehmens EUBSA BV zustande. EUBSA ist berechtigt, offene
Forderungen gegen säumige Teilnehmer in jeder Phase eines Mahn- oder
Vollstreckungsverfahrens an Dritte abzutreten, welcher dann als Gläubiger an
die Stelle von EUBSA tritt.
Ausrichter
der EUBSA-Ausbildungen ist EUBSA BV Inc. 113 Barksdale Prof. Center,
Newark, De, USA. EUBSA ist berechtigt, sofern dies den Ausbildungsinhalt
nicht verringert oder verschlechtert, Erfüllungsgehilfen mit der
Durchführung der Ausbildungen zu beauftragen. Diese Geschäftsbedingungen
treten ab 01.01.2006 in Kraft und ersetzen alle vorherigen
Geschäftsbedingungen von EUBSA.
Registrierter Sitz des Unternehmens:
EU Brillstein Security Academy BV Inc. (EUBSA)
113 Barksdale Prof. Center
NEWARK, De, USA 19711
contact@eubsa.com
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